„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, sagt das Grundgesetz. Zwischen „nicht benachteiligt“ werden und „normal teilhaben“ am gesellschaftlichen Leben liegt ein weites Feld. Deswegen wollen wir gemeinsam schauen, wo wir als Gesellschaft zum Thema Inklusion gerade stehen: Haben Menschen mit Behinderung die Zugänge, die sie brauchen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen, oder haben sie – neben der Behinderung – vor allem eins: eine Barriere nach der nächsten?
Wir freuen uns auf spannende Gespräche, die auch das Referat Teilhabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt interessieren!
In Kooperation mit der Bürgerrecht.Akademie der VHS Leipzig.